,
Vereinsbetrieb
Einige Wochen sind verstrichen seit das Vereinsleben lahmgelegt wurde.
Gemäss den Weisungen des BAG gilt das Versammlungsverbot bis mindestens am 8. Juni. Der Schweizerische Blasmusikverband weist in seinem neusten Newsletter ebenfalls auf das weiterhin strikt geltende Gesamtprobe- und Konzertverbot hin. Der Verband sucht nach Lösungen wann und wie mit dem ordentlichen Probebetrieb gestartet werden kann. Diesbezüglich warten wir alle gespannt auf Neuigkeiten.
Das Hornusserfest vom August in Kernenried, an welchem wir die Rangverkündigung umrahmt hätten, findet auch nicht statt.